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AKTUELLES UND PERSPEKTIVEN

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2023-06-09 -- Zum Wechselmodell

 

Die Bedürfnisse jedes Kindes und die jeweilige Familiensituation sind mit großer Sorgfalt zu betrachten. Die Dialogfähigkeit und die Kommunikation zwischen den Eltern, das Kontinuitätsprinzip und die räumliche Entfernung zwischen den Wohn-orten der Eltern sind dabei unter den jeweils gegebenen Umständen drei besonders gewichtige Faktoren.
Die Ausgestaltung sowohl der Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts als auch des Umgangsrechts ist zunächst soweit grundsätzlich der Autonomie der Eltern überlassen – je nach Uneinigkeit können aber in Familiensachen gerichtliche Entscheidungen notwendig werden. Je nach den verschiedenen Fallhistorien mit deren unterschiedlichen Anknüpfungs-tatsachen und aller sachdienlichen Erkenntnisse, die im Rahmen der Erstellung eines Gutachtens gewonnen werden können, ist es manchen Kindeseltern nicht möglich – u. U. auch trotz bereits zahlreich von außen erfolgter Hilfen – zu ausreichend einvernehmlichen bzw. unstrittigen Lösungen zum Wohle ihrer Kinder zu finden.
Letztlich müssen die Vorteile der von einem Elternteil angestrebten Neuregelung (Wechselmodell) die mit der Abänderung verbundenen Nachteile deutlich wie dauerhaft überwiegen.

 

Gemäß den Ergebnissen des vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz [vormals BMJV, heute BMJ] geförderten „15. Göttinger Workshops zum Familienrecht“ im Oktober 2017 [Schumann, Coester-Waltjen, Lipp & Veit, 2018, S. 58] ist die Begründung des Wechselmodells – hier wohlgemerkt: aus Sicht der juristischen, nicht aus Sicht der psycholo-gischen Domäne – jeweils als Einzelfall zu betrachten, der eben einer gerichtlichen Entscheidung bedarf. Dies ist in gewisser Hinsicht freilich auch für den jeweils fallbeteiligten familienpsychologischen Sachverstand von nicht unerheblicher Bedeutung. In den praktischen Ergebnissen werden als (fallrelevante) „Voraussetzungen für ein Wechselmodell“ – zusam-menfassend – genannt:
Das Alter des Kindes  ● die Erziehungsgeeignetheit der Eltern  ● die räumliche Nähe der Eltern  ● die hohe Koopera-tionsbereitschaft und gute Kommunikationsfähigkeit der Eltern  ● die Fortführung eines bereits bei Trennung praktizierten Betreuungsmodells   ●  Kindeswohl und Kindeswille.

 

Gemäß dem „Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung“ des Herausgeberverbundes von „Deutsche Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft e.V.“, „Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.“ und „Verband alleiner-ziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V.“ [Dimpker et al., 2017] sind wiederum Faktoren, die „das Gelingen eines Wechselmodells mit annähernd gleichen Betreuungsanteilen fördern“ [ebd.], zusammengefasst, folgende:
Das Kind kann sich dieses Betreuungsmodell vorstellen und wünscht es sich  ● Das Kind hat gleichwertig positive Bezie-hungen zu beiden Elternteilen und Bindungen an beide Elternteile   ● Die Wohnorte der Eltern sind nicht weit entfernt und ermöglichen es dem Kind, unkompliziert zum anderen Elternteil zu gelangen. Dies erleichtert auch den Erhalt von sozialen Kontakten und die Beibehaltung der Betreuungsstätten und der Schule  ● Die Eltern sind bereit und in der Lage, sich auch auf verändernde Bedürfnisse des Kindes einzustellen  ● Es besteht eine tragfähige Elternbeziehung, ein Mindestmaß an Übereinstimmung, ein niedriges Konfliktpotential und eine ausreichende Kooperation, um das oben genannte umzusetzen

● Auch das Alter des Kindes ist bei der Wahl des Betreuungsmodells vor allem mit Übernachtungen zu berücksichtigen.


Es besteht also hinsichtlich der zwei vorstehenden Abgleiche diverser Kernthemen zum Wechselmodell ein recht breiter Konsens.

Psychologie
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